Die rechtliche Seite der Rohstoffabgabe

Wir argumentieren aus der Praxis. Neben den praktischen Erwägungen gibt es aber auch eine wichtige Seite, die nicht zu vernachlässigen ist: die rechtliche Situation. 

Denn eine Verwaltung kann niemals etwas einführen wollen, dass rechtswidrig ist. 

Wir selbst können die rechtliche Situation nicht beurteilen, aber wir verweisen auf ein objektives Gutachten des angesehenen Professors Kyrill Schwarz

Die Grundaussagen sind folgende: 

  • Die Rohstoffabgabe wäre eine Sonderabgabe. 
  • Die Erlöse aus einer Sonderabgabe müssen in der weiteren Verwendung der belasteten Gruppe wieder zufließen. Dies wären die Kieswerksbetreiber. Die einzig denkbare Möglichkeit wäre durch Renaturierung der Kiesabbauflächen. Die Renaturierung ist in jeder Kiesgewinnungsgenehmigung bereits ausführlich unter Sicherstellung von finanziellen Rücklagen zur Ausführung geregelt. Es gibt schlichtweg keinen Bedarf, hierfür weitergehende finanzielle Mittel bereitzustellen. 
  • Kies- und Sandabbau wird im Gegensatz zu Steinbrüchen durch Bundesgesetz als privilegiertes Vorhaben angesetzt. Diese gesetzliche Wertung würde durch die Rohstoffabgabe (NUR auf Kies und Sand) untergraben. Dadurch wäre das rechtliche System der Gesetze in sich nicht mehr schlüssig. 
  • Weitere Gründe sind wettbewerbsrechtliche sowie solche der Kompetenz für eine solche Abgabe. 

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf das oben genannte Gutachten in unserem Download-Bereich

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